BDKD Rechtsanwälte Kunze Dietrich Duhme Partnersch. mbB
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WIRT­SCHAFTS-, HANDELS- UND GESELL­SCHAFTS­RECHT

 

Seit jeher stellt das Wirtschaftsrecht einen Schwerpunkt im Tätigkeitsspektrum der Kanzlei dar.
Als Rechtsanwaltskanzlei mit Tradition im Berliner Wirtschaftsleben begleitet BDKD eine Vielzahl von Unternehmen des die lokale Wirtschaft dominierenden Mittelstandes. Die Betreuung beginnt mit der Gründung des Unternehmens. 

Im Bereich des Gesellschaftsrechts arbeitet unsere Kanzlei in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf eng mit den Unternehmensgründern oder deren Vertretern zusammen


Mit großer Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts gestaltet BDKD hier im engen Zusammenwirken mit den Unternehmensgründern oder als Vertreter einzelner Gesellschafter den individuellen Ge­sell­schafts­ver­trag, der selbstverständlich im weiteren Leben des Unternehmens an dessen jeweilige Entwicklung angepasst wird. BDKD begleitet das Unternehmen auch bei Umwandlungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes. Ferner berät und vertritt BDKD Gesellschafter und Gesellschaftsorgane bei innergesellschaftlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen. Die Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Die Kanzlei wird in schieds­ge­richt­lich­en Verfahren als Parteivertreter oder als Schiedsrichter mandatiert. 



Über das „Innenverhältnis“ hinaus begleitet BDKD das Unternehmen umfassend bei seinem operativen Wirken. Hierzu gehört zunächst die Beratung auf dem Gebiet sowohl des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus betreut die Kanzlei im Handelsrecht das Unternehmen bei allen von diesem geknüpften nationalen und internationalen vertragsrechtlichen Beziehungen.

Auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts berät und vertritt BDKD ihre Mandantschaft in allen Fragen. Dies be­trifft in erster Linie die wettbewerbliche Relevanz und Zulässigkeit von Werbe- und Marketingmaßnahmen und schließt die gerichtliche Vertretung – unter anderem in Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes – mit ein.
Zum Leistungsangebot von BDKD gehört ferner die Beratung und Vertretung in allen Fragen des geistigen Ei­gen­tums. Im Bereich des Markenrechts betreut BDKD ihre Mandantschaft bei der nationalen und in­ter­na­tio­na­len Registrierung von Marken. Die Tätigkeit im Urheberrecht umfasst Fragestellungen über die Zulässigkeit von Werknutzungen und die Gestaltung von Verträgen, welche die Nutzung des geistigen Eigentums regeln und schützen. Ausdruck der umfassenden rechtlichen Begleitung eines Unternehmens durch BDKD sind häufig jahrzehntelange Mandatsbeziehungen.