WIRTSCHAFTS-, HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
Seit jeher stellt das Wirtschaftsrecht einen Schwerpunkt im Tätigkeitsspektrum der Kanzlei dar.
Als Rechtsanwaltskanzlei mit Tradition im Berliner Wirtschaftsleben begleitet BDKD eine Vielzahl von Unternehmen des die lokale Wirtschaft dominierenden Mittelstandes. Die Betreuung beginnt mit der Gründung des Unternehmens.
Mit großer Erfahrung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts gestaltet BDKD hier im engen Zusammenwirken mit den Unternehmensgründern oder als Vertreter einzelner Gesellschafter den individuellen Gesellschaftsvertrag, der selbstverständlich im weiteren Leben des Unternehmens an dessen jeweilige Entwicklung angepasst wird. BDKD begleitet das Unternehmen auch bei Umwandlungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes. Ferner berät und vertritt BDKD Gesellschafter und Gesellschaftsorgane bei innergesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Die Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Die Kanzlei wird in schiedsgerichtlichen Verfahren als Parteivertreter oder als Schiedsrichter mandatiert.
Über das „Innenverhältnis“ hinaus begleitet BDKD das Unternehmen umfassend bei seinem operativen Wirken. Hierzu gehört zunächst die Beratung auf dem Gebiet sowohl des individuellen als auch des kollektiven Arbeitsrechts. Darüber hinaus betreut die Kanzlei im Handelsrecht das Unternehmen bei allen von diesem geknüpften nationalen und internationalen vertragsrechtlichen Beziehungen.
Auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts berät und vertritt BDKD ihre Mandantschaft in allen Fragen. Dies betrifft in erster Linie die wettbewerbliche Relevanz und Zulässigkeit von Werbe- und Marketingmaßnahmen und schließt die gerichtliche Vertretung – unter anderem in Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes – mit ein.
Zum Leistungsangebot von BDKD gehört ferner die Beratung und Vertretung in allen Fragen des geistigen Eigentums. Im Bereich des Markenrechts betreut BDKD ihre Mandantschaft bei der nationalen und internationalen Registrierung von Marken. Die Tätigkeit im Urheberrecht umfasst Fragestellungen über die Zulässigkeit von Werknutzungen und die Gestaltung von Verträgen, welche die Nutzung des geistigen Eigentums regeln und schützen. Ausdruck der umfassenden rechtlichen Begleitung eines Unternehmens durch BDKD sind häufig jahrzehntelange Mandatsbeziehungen.