VERWALTUNGS- UND
VERFASSUNGSRECHT
Das öffentliche Recht gehört zu den Kernkompetenzen von BDKD seit dem Bestehen der Kanzlei. Die beratende wie gerichtliche Tätigkeit von BDKD erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Bau- und Planungsrecht einschließlich des Umweltrechts,
- Beamtenrecht,
- Wehrpflicht- und Soldatenrecht,
- Personalvertretungsrecht,
- Kommunal- und Kommunalabgabenrecht,
- Recht der freien Kammern,
- Amtshaftungsrecht,
- Wirtschaftsverwaltungsrecht einschließlich des Vergaberechts.
Einen Schwerpunkt bildet dabei die Beratung und prozessuale Vertretung bei größeren umweltrelevanten Vorhaben.
BDKD ist nicht nur in den verwaltungsgerichtlichen Tatsacheninstanzen (Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte), sondern seit Jahrzehnten ständig auch in Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht tätig und verfügt über große Erfahrung auf dem Gebiet des Revisionsrechts. Das Verfassungsrecht und die Verfassungsbeschwerde als spezifischer Rechtsbehelf des Bürgers gegen den Staat haben zunehmende Bedeutung gewonnen. Ohne vertiefte Kenntnis des geltenden Verfassungsrechts ist eine Beratung und Prozessvertretung nicht möglich. BDKD wird auch in einschlägigen Verfassungsbeschwerdeverfahren für Beteiligte tätig.
Die Mandanten im Verwaltungsrecht kommen vielfach aus dem Bereich der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden sowie andere juristische Personen des öffentlichen Rechts). Darüber hinaus berät und vertritt BDKD Unternehmen insbesondere aus dem Bereich der mittelständischen Wirtschaft und private Mandanten in allen Fragen des Verwaltungs- und Verfassungsrechts.