IMMOBILIEN- UND BAURECHT
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von BDKD liegt im Immobilien- und Baurecht in allen Phasen des Erwerbs, der Planung und der Bebauung von Grundstücken. Dies umfasst sowohl die zivilrechtliche Seite des Vorhabens (Grundstückskauf, Architekten- und Ingenieurverträge, Projektentwicklungs- und Bauverträge) als auch die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für Planung und Realisierung von Bauvorhaben (Klärung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher sowie immissionsschutzrechtlicher Fragen, Vertretung im Genehmigungsverfahren einschließlich verwaltungsgerichtlicher Verfahren).
BDKD berät am Bauvorhaben Beteiligte bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen und begleitet sie während und nach Abschluss der Bauphase. Bei streitigen Auseinandersetzungen vertritt die Kanzlei den Mandanten gerichtlich und außergerichtlich, ebenso wie in schiedsgerichtlichen- und Mediationsverfahren, immer mit dem Ziel einer schnellen, umfassenden und wirtschaftlichen Konfliktlösung.
Bei gewerblicher Nutzung der Immobilie erarbeitet BDKD Miet- und sonstige Nutzungsverträge, führt Verhandlungen mit bzw. für Interessenten und vertritt Beteiligte bei Auseinandersetzungen während und nach Beendigung der Nutzung.