ERBRECHT
Auf dem Gebiet des Erbrechts offeriert BDKD ihren Mandanten ein umfassendes Leistungsspektrum:
Die Kanzlei berät bei der Gestaltung und dem Verfassen von Testamenten und Erbverträgen. Gegenstand dieser Beratung ist stets auch die Frage, ob eine vorweggenommene Erbfolge, also die Vermögensübertragung zu Lebzeiten, ggf. mit Sicherungsinstrumenten für den Übertragenden, eine sinnvolle Alternative darstellen kann.
Nicht zuletzt als Konsequenz ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts hilft BDKD ihrer Unternehmerklientel, die Unternehmensnachfolge rechtlich zu gestalten, um eine unkontrollierte Erbfolge mit möglicherweise existenzgefährdenden Folgen für das Unternehmen zu vermeiden.
Die Kanzlei entwickelt gemeinsam mit dem Mandanten auch Stiftungslösungen, berät bei der Gestaltung von Stiftungssatzungen und begleitet das Stiftungsgeschäft bis zur Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht. Nach eingetretenem Erbfall hilft BDKD bei Erbauseinandersetzungen sowie der Durchsetzung bzw. Abwehr jeglicher Erb- und Pflichtteilsansprüche. Die Kanzlei berät auch bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten (nebst Patienten- und Betreuungsverfügung).