ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Zu den Tätigkeitsbereichen von BDKD gehört seit jeher auch das Arbeits- und Sozialrecht.
In diesem Bereich, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kanzlei beauftragen, erstreckt sich die Tätigkeit schwerpunktmäßig auf alle Bereiche des Individualarbeitsrechts. In allen Fragen von Anbahnung, Durchführung, Beendigung und schließlich Abwicklung von Arbeitsverhältnissen steht BDKD sowohl beratend als auch bei prozessualer Vertretung, etwa bei Kündigungsschutzverfahren, zur Seite. Einen Schwerpunkt bildet hierbei der Bereich betrieblicher Veränderungen. Sei es bei Auflösung oder Verlagerung von Betriebsstätten, bei Änderung von Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation oder etwa bei der Veräußerung von Betrieben, begleitet BDKD ihre Mandantschaft beratend und prozessual. Die gerichtliche Durchsetzung der Interessen der Mandanten umfasst dabei alle Instanzen bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
BDKD ist darüber hinaus auch in ausgewählten Bereichen des Sozialrechts tätig, und zwar nicht nur als Annex zum Arbeitsrecht. Hervorzuheben ist hier das Recht der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX).
Die Mandantschaft im Arbeitsrecht entstammt vielfach dem Bereich der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft. Darüber hinaus berät und vertritt BDKD auch juristische Personen des öffentlichen Rechts in allen in Betracht kommenden arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere im Bereich des Rechts der Angestellten des öffentlichen Dienstes.